Das 9-Euro-Ticket und andere Entlastungen für den Verbraucher (Update!)

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Das 9-Euro-Ticket und andere Entlastungen für den Verbraucher (Update!)

Ein milliardenschweres Entlastungspaket hat das Bundeskabinett diese Woche beschlossen. Darunter fällt auch das sogenannte 9-Euro-Ticket.
Allerdings noch mit vielen “wenn” und “aber” Fallstricken!

🧨 Update am: 01.06.2022


Die wichtigsten Beschlüsse betreffen

  • das 9-Euro-Ticket für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV),
  • die Abschaffung der EEG-Umlage,
  • die Senkung der Energiesteuern auf Kraftstoffe für drei Monate,
  • die 300 Euro Energiepreispauschale
  • und der Bonus für Kinder und Bezieher von Sozialleistungen.

Das 9-Euro-Ticket für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)

Das 9-Euro-Ticket ist keine Marketingkampagne des ÖPNV sondern eine Initiative unserer Bundesregierung im Rahmen des Energie-Entlastungspaket. Es soll vor allem eine Reaktion auf die stark gestiegenen Kraftstoff- und Energiepreise sein. Die gesamten Kosten von geschätzt 2,5 bis 3,7 Milliarden Euro für das dreimonatige Experiment soll dabei die Bundesregierung übernehmen. Allerdings ist die Kostenfrage zwischen Bund und Ländern aber noch nicht endgültig geklärt.

Wann kommt das 9-Euro-Ticket?

Wenn alles wie geplant durchgesetzt und Verankert wird, soll das 9-Euro-Ticket erstmalig nach aktuellem Stand zum 01. Juni 2022 kommen.
Das ist allerdings noch abhängig von den Entscheidungen des Bundestags und des Bundesrats. Der Bundestag stimmt voraussichtlich am 18. oder 19. Mai 2022 über einen noch zu erarbeitenden Gesetzentwurf ab. Der Bundesrat voraussichtlich am 20. Mai 2022.

Was kostet das 9-Euro-Ticket?

Klingt jetzt wenig überraschend: 9 Euro pro Monat.
Und zwar unabhängig davon zu welchem Zeitpunkt im Monat es gekauft wird. Kaufst du das Ticket beispielsweise erst am 20. eines Monats, musst du trotzdem die vollen 9 Euro bezahlen. Das Ticket gilt immer vom ersten bis zum letzten Tag des jeweiligen Monats.

Wo gilt das 9-Euro-Ticket?

Das Ticket wird bundeseinheitlich vom 01. Juni bis zum 31. August 2022 gelten – also ausschließlich für die Monate Juni, Juli und August 2022.

Das Ticket wird deutschlandweit nur im Nah- und Regionalverkehr gültig sein. Gilt also nicht für den Fernverkehr (ICE, IC, EC). Und immer nur für eine einzelne Person!
Wer also viel Zeit mitbringt, kann dann beispielsweise für 9 Euro von München nach Hamburg fahren - und wieder zurück (was dann aber im Nahverkehr vermutlich nicht an einem Tag zu schaffen ist). Und wenn dir es wirklich langweilig ist, kannst du das dann den ganzen Monat lang machen. ;-)

Selbst eine vierköpfige Familie kann so für nur 36 Euro (4x 9 Euro) im Nahverkehr durch Deutschland reisen. Da steht dem Familienurlaub nichts mehr im Wege – außer vielleicht die Zeit und eventuell übervolle Züge.

Aber Achtung: wer sein Fahrrad mit nehmen will, braucht für das Rad ein extra Fahrrad-Ticket. Wie bisher auch.

Update: das Ticket gilt nicht in allen Zügen mit Regionaltarif! Das wurde allerdings auch nicht von der Deutschen Bahn kommuniziert. Zumindest hat es niemand so wirklich verstanden.

Die Regel lautet also: es zählt nicht, ob der Zug ein Nahverkehrszug ist, sondern wer ihn betreibt: Die DB Regio (hier gilt das 9 €-Ticket) oder die DB Fernverkehr AG (hier gilt das 9 €-Ticket nicht). Logisch, oder? Und weiß ja auch sicher jeder. Nicht! :-(

Ihr könnt euch ja auch nach dem Meme von "Zukunft Mobilität" richten:

...

Wo kann man das 9-Euro-Ticket kaufen?

Das Ticket ist ab Ende Mai 2022 bundesweit online und an den Ticketautomaten erhältlich.

Was passiert mit dem vorhandenen Ticket-Abo?

Erstmal nichts. Vorgesehen ist wohl eine Anteilsmäßige Erstattung oder Verrechnung.
Für Besitzer eines Monatstickets soll es laut VDV einen „Treuebonus“ geben. Auch für Semestertickets soll es dann eine Lösung geben.

Update: jetzt gibt es sogar eine eigene App ( iOS / Android ) für das 9-Euro-Ticket!

9-Euro-Ticket App für iOS


Die Abschaffung der EEG-Umlage

Zum 1. Juli 2022 soll die EEG-Umlage (Erneuerbare-Energien-Gesetz), auch des öfteren als „Ökostrom-Umlage“ bezeichnet, wegfallen. Der Stromkunde soll so direkt über die Stromrechnung entlastet werden. In Zahlen ausgedrückt soll die EEG-Umlage von bislang 3,72 Cent pro Kilowattstunde auf 0,0 ct/kWh gesenkt werden. Macht bei einem Endkundenpreis von ca. 30 Cent/kWh immerhin über 12% Ermäßigung.

Hinweis: ein Sonderkündigungsrecht, wegen beispielsweise einer Preisanpassung, besteht in diesem Fall aber nicht.


Die Senkung der Energiesteuern auf Kraftstoffe für drei Monate

Die Energiesteuern auf Kraftstoffe sollen für drei Monate (Juni, Juli, August) gesenkt werden. Betroffen sind die Kraftstoffsorten neben Benzin und Diesel auch Flüssiggas (LPG) und Erdgas (CNG/LNG).
Beabsichtigt ist die Senkung der Energiesteuersätze wie folgt:

Benzin um 29,55 ct/Liter

Diesel um 14,04 ct/Liter

Erdgas (CNG/LNG) um 6,16 ct/kg

Flüssiggas (LPG) um 12,66 ct/Liter

Allerdings ist das Gesetz noch in Prüfung (Stichwort Europarecht). Die allgemeine Zusammensetzung der Kraftstoffpreise kann man hier nachlesen: url.iscout.link/bmf-spritpreise

Die Frage die sich hierbei auch stellt: Geben die Unternehmen das auch in vollem Umfang an die Kunden weiter?

Wie du grundsätzlich durch Einsatz verschiedener Tools deinen Spritpreis beeinflussen kannst, liest du am besten hier in dem Blog-Beitrag:
Die 6 besten Apps für deinen Benzinpreis Vergleich
6 Tools gegen steigende Spritpreise. Spare bis zu 20 Cent pro Liter!



Die 300 Euro Energiepreispauschale

Die Energiepreispauschale sollen alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen als Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro erhalten.

Anspruch auf die Energiepreispauschale haben nur Steuerpflichtige (mit Einkünften gem. § 13, § 15 oder § 18 des Einkommensteuergesetzes) und Beschäftigte, die Arbeitslohn aus einem Dienstverhältnis beziehen und in die Steuerklassen I bis V eingereiht sind oder als geringfügig Beschäftigte pauschal besteuert werden.

So weit so gut. Jetzt die Mankos an der Sache:
– Die Energiepreispauschale kommt zu für die meisten zu spät: Der Anspruch zur Auszahlung der 300 EUR entsteht erst zum 01. September 2022.

– Für die meisten Minijobber kommt die Energiepreispauschale voraussichtlich nicht vor Mai 2023! Trifft vor allem die Minijobber, die ihre Steuererklärung erstmalig in 2023 abgeben (die Abgabe der Steuererklärung ist grundsätzlich erst nach dem 31. Dezember 2022 möglich).

– Auch Solo-Selbständige erhalten die volle Energiepreispauschale wohl auch erst Mitte Mai 2023. Auch hier verzögert die Abgabe der Steuererklärungen den Vorgang.

– Rentnerinnen und Rentner erhalten grundsätzlich keine Energiepreispauschale.


Bonus für Kinder und Bezieher von Sozialleistungen

Kinderbonus:

Eine Einmahlzahlung von 100 Euro pro Kind sollen Familien erhalten, die im Juli 2022 kindergeldberechtigt sind. Die Auszahlung soll automatisch von der zuständigen Familienkasse erfolgen und muss nicht beantragt werden, sofern man bereits berechtigt ist.

Sozialbonus:

Für Bezieher von Sozialleistungen (wie Hartz-4, Grundsicherung oder Asyl-Gelder) soll eine ohnehin für Juli vorgesehene Einmalzahlung auf 200 Euro verdoppelt werden.



💡 FAZIT

Ob die beschlossenen Hilfen die explodierenden Preise auch nur annähernd abfedern können, bleibt abzuwarten.


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